Unsere Fahrlehrer unterrichten Euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhaltet Ihr für jede Klasse natürlich auch den jeweiligen fachspezifischen Unterricht und viele wertvolle Tipps und Informationen.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse C1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E:
Solo: 1 Überland/1 Autobahn/ 0 Bei Dunkelheit und Dämmerung
Zug: 3 Überland/ 1 Autobahn/ 2 Dunklheit und Dämmerung
Gesamt: 4 Überland/ 2 Autobahn/ 2 Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse C1E sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse C sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
B auf C: 5 Überland/ 2 Autobahn/ 3 Dämmerung oder Dunkelheit
C1 auf C: 3 Überland/1 Autobahn/ 1 Dämmerung oder Dunkelheit
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE:
Solo: 3 Überland/ 1 Autobahn/ 0 Dämmerung oder Dunkelheit
Zug: 5 Überland/ 2 Autobahn/ 3 Dämmerung oder Nachtfahrten
Gesamt: 8 Überland/ 3 Autobahn/ 3 Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.